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Umgang mit invasiven Arten am Fließgewässer (Action A 8, C 7A und D 5)

Im Zuge der Globalisierung siedeln sich immer mehr Pflanzen- und Tierarten außerhalb ihres natürlichen Herkunfts- und Verbreitungsgebietes an. Einige davon verdrängen heimische Arten und gefährden damit die biologische Vielfalt. Sie gelten dann als "invasiv". Der Gesetzgeber hat im Bundesnaturschutzgesetz den Umgang mit invasiven Arten geregelt.

Besonders entlang von Fließgewässern können sich einige dieser Arten schnell und über weite Strecken ausbreiten. Auch bei Bau- und Renaturierungsmaßnahmen ist die Gefahr der Verschleppung von Samen oder Wurzelteilen gegeben.

Im LIFE-Projekt werden Konzepte für den Umgang mit invasiven Pflanzenarten am Fließgewässer entlang der Einzugsgebiete von Perf und Kerkerbach erprobt. Nach Erfassung (Kartierung) der invasiven Pflanzen wurden priorisierte Vorkommen von ausgewählten Arten, wie z.B, dem Riesenbärenklau, der Goldrute und dem Asiatischen Staudenknöterich über mehrere Jahre bekämpft und der Erfolg der Maßnahmen mittels eines begleitenden Monitorings dokumentiert. 

In der Zeit von 2016 bis 2022 wurden insgesamt 115 Vorkommen von verschiedenen invasiven Pflanzenarten bekämpft und beobachtet. Die dabei gemachten Erfahrungen sowie die über den Zeitraum gesammelten Daten haben wichtige Erkenntnisse über den Aufwand, die Kosten und die Erfolgsaussichten bei der Bekämpfung invasiver Pflanzen erbracht. 64 % aller bekämpfter Bestände waren bei dem letzten Monitoring beseitigt, bei weiteren 10 % waren nur noch kleine Restbestände vorhanden. Bei gut 25 % der Vorkommen verliefen die Maßnahmen weniger günstig.

Zurzeit erfolgen weiterführende Datenauswertungen mit dem Ziel, artspezifische Handlungsempfehlungen mit Kostenschätzungen formulieren zu können. Diese Ergebnisse, wie auch alle anderen Erfahrungswerte, werden zusammengefasst und aufbereitet.

Ziel ist die Erstellung eines Handbuches zur Verminderung der Fernausbreitung invasiver Arten an Fließgewässersystemen. Dieses soll als allgemeine Handlungsempfehlung auf andere Regionen übertragbar und für Naturschutzbehörden, Kommunen, Planungsbüros und alle Interessierten verfügbar sein. Die Fertigstellung ist für Ende 2024 vorgesehen.