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Von der Projektidee bis zum LIFE-IP-Antrag

Projekthistorie

Die ersten Überlegungen zur Beantragung eines so genannten „Integrierten LIFE-Projektes (IP)“ gab es zwischen Hessischem Umweltministerium (HMUKLV), Rheinland-Pfälzischem Umweltministerium (MUEEF), Bundesverkehrsministerium (BMVI) und Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung  des Bundes im Frühjahr/Sommer 2014, auf Grundlage der von der EU-Kommission angekündigten neuen Förderschiene innerhalb des LIFE-Programms. Mit Integrierten Projekten möchte die EU gezielt Vorhaben unterstützen, die für einen großräumigen Bereich die Umsetzung von europäischen Richtlinien fördern, insbesondere der Wasserrahmen-Richtlinie, der Abfall- und Luftreinhaltungs-RL sowie von FFH- und Vogelschutz-RL (Natura 2000). Weitere Kriterien für die Förderung sind ein hohes Maß an Übertragbarkeit auf andere Regionen Europas sowie eine integrierte Vorgehensweise unter Einbeziehung von anderen Sektoren. Beim LIFE-IP „Lebendige Lahn“ sind dies v.a. die Schifffahrt, die Landwirtschaft, Energieerzeuger und Tourismus sowie alle anliegenden Kommunen. Neben den o.g. Initiatoren des Projektes kamen die beiden regionalen Umsetzungspartner hinzu, für Hessen das Regierungspräsidium Gießen (RPGI) und für Rheinland-Pfalz die Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord (SGD)

Das Projekt wurde in einem zweistufigen Verfahren beantragt und bewertet: die  „Concept Note“ wurde im Oktober 2014 bei der EU-Kommission eingereicht, der Vollantrag dann am 15. April 2015. Es erfolgte eine Evaluierung von Seiten der EU-Kommission und im Juni 2015 die Förderzusage, geknüpft an die Überarbeitung und Präzisierung des Antrages in einem 5-monatigen Prozess. Im November 2015 erfolgte schließlich die endgültige Zustimmung zum Projektantrag und die vertragliche Vereinbarung der Förderung des Projektes „Lebendige Lahn“ ab Dezember 2015.