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Besucherlenkungskonzept mit Fokus auf digitale Möglichkeiten (Action E5)

Das Projekt ist Teil des EU-geförderten LIFE-Projektes "LiLa Living Lahn" (LIFE14 IPE/DE/022).

Zielsetzung:

Erstellung eines Besucherlenkungskonzeptes mit Fokus auf den digitalen Möglichkeiten.Alle Daten zur Besucherlenkung, die aus dem Projekt resultieren, sollen als strukturierte und verknüpfte Open Data zur Verfügung stehen, die für zukünftige Anwendungen genutzt werden können.

Projektstruktur (zweistufig (bis Ende 2024):

Phase 1 (bis Ende 2023): Ist Zustand erfassen + Maßnahmen identifizieren und für Projektphase 2 auswählen und vorbereiten

Phase 2 (bis Ende 2024): Umsetzung ausgewählter Maßnahmen

Zukunft (nach 2024 bzw. außerhalb von LiLa):

Weitere Umsetzung von Maßnahmen aus Phase 1 (z. B. bauliche Maßnahmen in geeigneter Trägerschaft, oder weiterer Ausbau der digitalen Funktionalitäten) je nach finanziellen Rahmenbedingungen und Trägerschaften.

Gerade hat die Projektphase 1 begonnen. Hier soll die aktuelle Situation analysiert werden und darauf aufbauend Maßnahmen für ein wirksames Besucherlenkungssystem für den Fluss Lahn entwickelt werden. Der Fokus bei den anschließend für die Umsetzung in der Projektphase 2 ausgewählten Maßnahmen liegt auf den digitalen Möglichkeiten. Trotzdem soll das zu entwickelnde Maßnahmenportfolio das Gesamtprojekt über die Projektphase 2 hinaus abdecken.

Das zukünftige Besucherlenkungssystem soll vor allem die nachhaltige Nutzung der Lahn im Bereich der Freizeitschifffahrt wirksam unterstützen und damit sensible Naturbereiche entlasten. Außerdem sollen innovative Lösungen entwickelt werden, die die Lebenssituation an den wassertouristischen Hot Spots verbessern. Die in der Projektphase 2 umzusetzenden Maßnahmen sollen möglichst viele der Nutzergruppen erreichen, die auf der Lahn aktiv sind (Anrainer, Gäste, lokale/überregionale Sportler …).

Verkehrstechnische Erhebung in der Saison 2023

In Vorbereitung eines Besucherlenkungskonzept mit Fokus auf die digitalen Möglichkeiten erfolgt während der Saison 2023 eine verkehrstechnische Erhebung auf der Lahn. Dazu werden an ausgewählten Stellen die Fahrzeuge der Freizeitschifffahrt durch Bilderfassung gezählt; es erfolgt keine Videoaufzeichnung.

In folgenden Bereichen der Lahn erfolgt die Erhebung:

Abschnitt

Standort

Flussbereich (km)

1. Marburg–Gießen

Lahnbrücke Sichertshausen

-21,85 bis -22,15

 

Wasserkraftwerk Lollar

-15,4 bis -15,6

 

Wißmarer See

-9,4 bis -9,6

2. Gießen–Wetzlar–Solms

Gießen West

1,9 bis 2,1

 

Schleuse Naunheim

8,8 bis 9,0

 

Schleuse Altenberg

15,15 bis 15,45

3. Wetzlar–Weilburg

Leunlahnbahnhof

24,3 bis 24,5

 

Weilburg Tunnel Einfahrt

38,4 bis 38,6

4. Weilburg–Limburg

Weilburg Tunnel Ausfahrt

39 bis 41

 

Aumenau

57 bis 57,2

 

Runkel Campingplatz

66 bis 66,4

5. Limburg–Laurenburg

Schleuse Limburg

76 bis 76,4

6. Laurenburg–Bad Ems

Schleuse Nassau

117,4 bis 117,9

7. Bad Ems–Lahnstein

Schleuse Lahnstein

134 bis 138

 

Beginn der Maßnahme: 1.6.2023
Ende der Erhebung: 31.10.2023

Verantwortlich für die Datenverarbeitung

geoSports-Tec GmbH
Christianstraße 1
04105 Leipzig
Tel. 0341 39281107

im Auftrag des Hessischen Ministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (HMUKLV)

Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten

datenschutz@geosports-tec.com

Zwecke und Rechtsgrundlage

Erhöhung der Sicherheit, Vermeidung von Unfällen, Reduzierung von Konflikten, Entlastung sensibler Naturbereiche, Erhöhung der Lebensqualität der Anwohner auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. e) DS-GVO i. V. m. § 3 HDSIG bzw. § 3 Abs. 1 LDSG RP.

Berechtigte Interessen

Planung und Sicherung des Besucherverkehrs auf dem Gewässer, Schutz von Wasser, Natur und Landschaft, Sicherung der nachhaltigen Gewässernutzung durch den Menschen

Speicherdauer

Die Daten werden maximal 48 Stunden gespeichert und dann gelöscht.

Hinweise auf die Rechte von Betroffenen

Betroffene Personen haben das Recht, von dem Verantwortlichen …

  • … eine Bestätigung darüber zu verlangen, ob sie betreffende personenbezogene Daten verarbeitet werden; ist dies der Fall, so haben sie ein Recht auf Auskunft über diese personenbezogenen Daten und auf die in Art. 15 DSGVO im einzelnen aufgeführten Informationen.
  • … unverzüglich die Berichtigung sie betreffender unrichtiger personenbezogener Daten und ggf. die Vervollständigung unvollständiger personenbezogener Daten zu verlangen (Art. 16 DSGVO).
  • … zu verlangen, dass sie betreffende personenbezogene Daten unverzüglich gelöscht werden, sofern einer der in Art. 17 DSGVO im einzelnen aufgeführten Gründe zutrifft, z. B. wenn die Daten für die verfolgten Zwecke nicht mehr benötigt werden (Recht auf Löschung).
  • … die Einschränkung der Verarbeitung zu verlangen, wenn eine der in Art. 18 DSGVO aufgeführten Voraussetzungen gegeben ist, z. B. wenn die betroffene Person Widerspruch gegen die Verarbeitung eingelegt hat, für die Dauer der Prüfung durch den Verantwortlichen.

Die betroffene Person hat das Recht, aus Gründen, die sich aus ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit gegen die Verarbeitung sie betreffender personenbezogener Daten Widerspruch einzulegen. Der Verantwortliche verarbeitet die personenbezogenen Daten dann nicht mehr, es sei denn, er kann zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung nachweisen, die die Interessen, Rechte und Freiheiten der betroffenen Person überwiegen, oder die Verarbeitung dient der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen (Art. 21 DSGVO).

Jede betroffene Person hat unbeschadet eines anderweitigen verwaltungsrechtlichen oder gerichtlichen Rechtsbehelfs das Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde, wenn die betroffene Person der Ansicht ist, dass die Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten gegen die DSGVO verstößt (Art. 77 DSGVO). Die betroffene Person kann dieses Recht bei einer Aufsichtsbehörde in dem Mitgliedstaat ihres Aufenthaltsorts, ihres Arbeitsplatzes oder des Orts des mutmaßlichen Verstoßes geltend machen.

In Hessen ist die zuständige Aufsichtsbehörde:

Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Gustav-Stresemann-Ring 1
65189 Wiesbaden

In Rheinland-Pfalz ist die zuständige Aufsichtsbehörde:

Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz
Postfach 30 40
55020 Mainz

 

Mittel- bis langfristig soll das neue System auf Aktivitäten wie Wandern oder Radfahren erweitert werden, die außerhalb vom Wasser stattfinden.